Hesekiel 48 – Studienbibel

Unrevidierte Elberfelder Übersetzung von 1932 (Vorwort)
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1 Und dies sind die NamenNamen der StämmeStämme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach HethlonHethlon, gegen HamathHamath hin, und nach Hazar-EnonHazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus1, nordwärts, zur Seite von HamathHamath - die Ost- und die Westseite sollen DanDan gehören: ein Los. 2 Und an der Grenze DansDans, von der Ostseite bis zur Westseite: AserAser eines. 3 Und an der Grenze AsersAsers, von der Ostseite bis zur Westseite: NaphtaliNaphtali eines. 4 Und an der Grenze NaphtalisNaphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: ManasseManasse eines. 5 Und an der Grenze ManassesManasses, von der Ostseite bis zur Westseite: EphraimEphraim eines. 6 Und an der Grenze EphraimsEphraims, von der Ostseite bis zur Westseite: RubenRuben eines. 7 Und an der Grenze RubensRubens, von der Ostseite bis zur Westseite: JudaJuda eines.

8 Und an der Grenze JudasJudas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das HebopferHebopfer sein, welches ihr heben sollt: fünfundzwanzigtausend Ruten Breite, und die Länge wie eines der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das HeiligtumHeiligtum soll in dessen Mitte sein. 9 Das HebopferHebopfer, welches ihr für JehovaJehova heben sollt, soll fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, und zehntausend in die Breite sein. 10 Und diesen soll das heilige HebopferHebopfer gehören, den PriesternPriestern: gegen NordenNorden fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, und gegen WestenWesten zehntausend in die Breite, und gegen OstenOsten zehntausend in die Breite, und gegen SüdenSüden fünfundzwanzigtausend in die Länge; und das HeiligtumHeiligtum JehovasJehovas soll in dessen Mitte sein. 11 Den PriesternPriestern, - wer geheiligt ist von den Söhnen ZadoksZadoks - die meiner HutHut gewartet haben, welche, als die KinderKinder IsraelIsrael abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die LevitenLeviten abgeirrt sind, 12 ihnen soll ein Gehobenes von dem HebopferHebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der LevitenLeviten.

13 Und die LevitenLeviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der PriesterPriester, fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite erhalten; die ganze Länge2 soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend sein. 14 Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der ErstlingErstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist JehovaJehova heilig.

15 Und die fünftausend Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der fünfundzwanzigtausend, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein. 16 Und dies sollen ihre MaßeMaße sein: die Nordseite viertausend fünfhundert Ruten, und die Südseite viertausend fünfhundert, und an der Ostseite viertausend fünfhundert, und die Westseite viertausend fünfhundert. 17 Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen NordenNorden zweihundertundfünfzig Ruten, und gegen SüdenSüden zweihundertundfünfzig, und gegen OstenOsten zweihundertundfünfzig, und gegen WestenWesten zweihundertundfünfzig. 18 Und das Übrige in der Länge gleichlaufend dem heiligen HebopferHebopfer, zehntausend Ruten, gegen OstenOsten und zehntausend gegen WestenWesten, (es ist gleichlaufend dem heiligen HebopferHebopfer) dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen. 19 Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen IsraelsIsraels.

20 Das ganze HebopferHebopfer soll fünfundzwanzigtausend Ruten bei fünfundzwanzigtausend sein. Den vierten Teil des heiligen HebopfersHebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt3. 21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen HebopfersHebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der fünfundzwanzigtausend Ruten des HebopfersHebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen WestenWesten längs der fünfundzwanzigtausend, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen4, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige HebopferHebopfer und das HeiligtumHeiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein. 22 Und von dem Eigentum der LevitenLeviten und von dem Eigentum der Stadt ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze JudasJudas und der Grenze BenjaminsBenjamins ist, soll dem Fürsten gehören.

23 Und die übrigen StämmeStämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: BenjaminBenjamin ein Los. 24 Und an der Grenze BenjaminsBenjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: SimeonSimeon eines. 25 Und an der Grenze SimeonsSimeons, von der Ostseite bis zur Westseite: IssascharIssaschar eines. 26 Und an der Grenze IssascharsIssaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: SebulonSebulon eines. 27 Und an der Grenze SebulonsSebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: GadGad eines. 28 Und an der Grenze GadsGads, nach der Mittagseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von ThamarThamar nach dem Wasser Meriba-KadesMeriba-Kades, nach dem BacheBache Ägyptens hin bis an das große MeerMeer. 29 Das ist das Land, welches ihr den Stämmen IsraelsIsraels als ErbteilErbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der HerrHerr, JehovaJehova.

30 Und dies sollen die Ausgänge5 der Stadt sein: Von der Nordseite an viertausend und fünfhundert Ruten MaßMaß; 31 und die ToreTore der Stadt, nach den NamenNamen der StämmeStämme IsraelsIsraels: drei ToreTore gegen NordenNorden: das TorTor RubensRubens eines, das TorTor JudasJudas eines, das TorTor LevisLevis eines. 32 Und nach der Ostseite hin, viertausend und fünfhundert Ruten, und drei ToreTore: das TorTor JosephsJosephs eines, das Tor BenjaminsTor Benjamins eines, das TorTor DansDans eines. 33 Und an der Südseite, viertausend und fünfhundert Ruten MaßMaß, und drei ToreTore: das TorTor SimeonsSimeons eines, das TorTor IssascharsIssaschars eines, das TorTor SebulonsSebulons eines. 34 An der Westseite, viertausend und fünfhundert Ruten, ihrer ToreTore drei: das TorTor GadsGads eines, das TorTor AsersAsers eines, das TorTor NaphtalisNaphtalis eines. 35 Ringsum achtzehntausend Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: JehovaJehova daselbst6.

Fußnoten

  • 1 Vergl. Kap. 47,17
  • 2 d.h. die beiden Langseiten von Osten nach Westen
  • 3 d.h. vom ganzen Hebopfer soll der vierte Teil vom Flächenraum des heiligen Hebopfers (des Anteils der Priester und der Leviten) der Stadt gegeben werden
  • 4 Das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meere und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammgebiete erstreckt. (Vergl. Kap. 45,7)
  • 5 d.h. die vier äußersten Seiten
  • 6 H. Jahwe-Schammah