Hesekiel 45 – Studienbibel

Unrevidierte Elberfelder Übersetzung von 1932 (Vorwort)
Die Bibel durchsuchen
  • ELB-BK – Elberfelder Übersetzung (V. 1.3 von bibelkommentare.de)
  • ELB-CSV – Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen)
  • ELB 1932 – Unrevidierte Elberfelder Übersetzung von 1932
  • Luther 1912 – Luther-Übersetzung von 1912
  • New Darby (EN) – Neue englische Darby-Übersetzung
  • Old Darby (EN) – Alte englische Darby-Übersetzung
  • KJV – Englische King James V. von 1611/1769 mit Strongs
  • Darby (FR) – Französische Darby-Übersetzung
  • Dutch SV – Dutch Statenvertaling
  • Persian – Persian Standard Bible of 1895 (Old Persian)
  • WHNU – Westcott-Hort mit NA27- und UBS4-Varianten
  • BYZ – Byzantischer Mehrheitstext
  • WLC – Westminster Leningrad Codex
  • LXX – Septuaginta (LXX)
Ansicht

1 Und wenn ihr das Land als ErbteilErbteil verlosen werdet, sollt ihr für JehovaJehova ein HebopferHebopfer heben, als Heiliges1 vom Lande: die Länge fünfundzwanzigtausend Ruten lang, und die Breite zwanzigtausend2; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum3 gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem MaßeMaße sollst du eine Länge messen von fünfundzwanzigtausend und eine Breite von zehntausend; und darin soll das HeiligtumHeiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein HeiligesHeiliges vom Lande sein; den PriesternPriestern, den DienernDienern des HeiligtumsHeiligtums, soll es gehören, welche nahen, um JehovaJehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein GeheiligtesGeheiligtes für das HeiligtumHeiligtum. 5 Und fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite soll den LevitenLeviten, den DienernDienern des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen4. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr fünftausend in die Breite und fünfundzwanzigtausend in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen HebopferHebopfer; dem ganzen HauseHause IsraelIsrael soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen HebopfersHebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen HebopfersHebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach5 gleichlaufend einem der Stammteile, welche von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen. 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in IsraelIsrael; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem HauseHause IsraelIsrael nach seinen Stämmen überlassen6.

9 So spricht der HerrHerr, JehovaJehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten IsraelsIsraels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und GerechtigkeitGerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der HerrHerr, JehovaJehova. 10 Gerechte WaageWaage und gerechtes EphaEpha und gerechtes Bath sollt ihr haben. 11 Das EphaEpha und das Bath sollen von einerlei MaßMaß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des HomerHomer enthalte, und das EphaEpha den zehnten Teil des HomerHomer; nach dem HomerHomer soll ihr MaßMaß sein. 12 Und der SekelSekel soll zwanzig GeraGera sein; zwanzig SekelSekel, fünfundzwanzig SekelSekel und fünfzehn SekelSekel soll euch die MineMine sein.

13 Dies ist das HebopferHebopfer, welches ihr heben sollt: ein Sechstel EphaEpha vom HomerHomer WeizenWeizen und ein Sechstel EphaEpha vom HomerHomer GersteGerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein Zehntel Bath vom Kor7, von zehn Bath, von einem HomerHomer, denn zehn Bath sind ein HomerHomer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande IsraelIsrael - : zum SpeisopferSpeisopfer und zum BrandopferBrandopfer und zu den FriedensopfernFriedensopfern, um SühnungSühnung für sie zu tun, spricht der HerrHerr, JehovaJehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem HebopferHebopfer für den Fürsten in IsraelIsrael gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die BrandopferBrandopfer und das SpeisopferSpeisopfer und das TrankopferTrankopfer an den Festen8 und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten9 des Hauses IsraelIsrael. Er soll das SündopferSündopfer und das SpeisopferSpeisopfer und das BrandopferBrandopfer und die FriedensopferFriedensopfer opfern, um SühnungSühnung zu tun für das HausHaus IsraelIsrael.

18 So spricht der HerrHerr, JehovaJehova: Im ersten Monat, am ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das HeiligtumHeiligtum entsündigen. 19 Und der PriesterPriester soll von dem BluteBlute des SündopfersSündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der UmwandungUmwandung des AltarsAltars und an die PfostenPfosten der ToreTore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am siebenten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr SühnungSühnung tun für das HausHaus.

21 Im ersten Monat, am vierzehnten TageTage des Monats, soll euch das PassahPassah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. 22 Und der FürstFürst soll an selbigem TageTage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als SündopferSündopfer opfern. 23 Und die sieben TageTage des FestesFestes soll er dem JehovaJehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben TageTage als BrandopferBrandopfer opfern, und einen ZiegenbockZiegenbock täglich als SündopferSündopfer. 24 Und als SpeisopferSpeisopfer soll er ein EphaEpha Feinmehl zu jedem Farren und ein EphaEpha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem EphaEpha. 25 Im siebenten Monat, am fünfzehnten TageTage des Monats, am Feste10, soll er desgleichen tun die sieben TageTage, betreffs des SündopfersSündopfers wie des BrandopfersBrandopfers und betreffs des SpeisopfersSpeisopfers wie des Öles.

Fußnoten

  • 1 O. Geheiligtes; so auch V. 4
  • 2 So nach der alexandr. Übersetzung. Im hebr. Text steht: zehntausend. (Vergl. zu dieser Stelle Kap. 48)
  • 3 Eig. zum Heiligen
  • 4 Im hebr. Text steht: zum Eigentum, zwanzig Zellen. And. l.: mit geringerer Verändung als oben: als Tore zum Wohnen
  • 5 d.h. eigentlich der Breite nach, da es die Schmalseite ist; aber hier und in Kap. 48 bedeutet der Ausdruck „Länge“ stets die von Osten nach Westen sich erstreckende Seite. S. Die Anm. zu Kap. 48,21
  • 6 Eig. geben
  • 7 Kor ist eine spätere Benennung für Homer
  • 8 Das hebr. Wort bezeichnet nur die großen Jahresfeste
  • 9 S. die Anm. zu Kap. 36,38
  • 10 d.i. am Laubhüttenfeste