3. Mose 27 – Studienbibel

Unrevidierte Elberfelder Übersetzung von 1932 (Vorwort)
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1 Und JehovaJehova redete zu MoseMose und sprach: 2 Rede zu den KindernKindern IsraelIsrael und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein GelübdeGelübde erfüllt1, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für JehovaJehova sein. 3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes2 von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig SekelSekel SilberSilber, nach dem SekelSekel des HeiligtumsHeiligtums; 4 und wenn es ein Weib3 ist, so sei deine Schätzung dreißig SekelSekel. 5 Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person4 zwanzig SekelSekel, und einer weiblichen zehn SekelSekel; 6 und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben5 fünf SekelSekel SilberSilber, und deine Schätzung eines Mädchens6 drei SekelSekel SilberSilber; 7 und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein MannMann ist, fünfzehn SekelSekel, und eines Weibes zehn SekelSekel. 8 Und wenn der Gelobende7 zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den PriesterPriester stellen, und der PriesterPriester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der PriesterPriester ihn schätzen.

9 Und wenn es ein ViehVieh ist, wovon man JehovaJehova eine OpfergabeOpfergabe darbringt8, so soll alles, was man JehovaJehova davon9 gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch ViehVieh um ViehVieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgend ein unreines ViehVieh ist, wovon man JehovaJehova keine OpfergabeOpfergabe darbringt, so soll man das ViehVieh vor den PriesterPriester stellen, 12 und der PriesterPriester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des PriestersPriesters, Schätzung, also soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen.

14 Und wenn jemand sein HausHaus heiligt, daß es JehovaJehova heilig sei, so soll es der PriesterPriester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der PriesterPriester es schätzt, also soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein HausHaus lösen will, so soll er das Fünftel des GeldesGeldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören.

16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums JehovaJehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein HomerHomer GersteGerste Aussaat zu fünfzig SekelSekel SilberSilber. 17 Wenn er vom JubeljahreJubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubeljahrejahre sein Feld heiligt, so soll der PriesterPriester ihm das GeldGeld berechnen nach Verhältnis der JahreJahre, die bis zum JubeljahreJubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des GeldesGeldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen ManneManne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im JubeljahreJubeljahre frei ausgeht, JehovaJehova heilig sein, wie ein verbanntes10 Feld; es soll dem PriesterPriester als Eigentum gehören.

22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, JehovaJehova heiligt, 23 so soll ihm der PriesterPriester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum JubeljahreJubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen TageTage, als ein dem JehovaJehova HeiligesHeiliges, entrichten. 24 Im JubeljahreJubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte.

25 Und all deine Schätzung soll nach dem SekelSekel des HeiligtumsHeiligtums geschehen; zwanzig GeraGera soll der SekelSekel sein.

26 Nur das Erstgeborene unter dem ViehVieh, das als ErstgeburtErstgeburt JehovaJehova gehört11, das soll kein MenschMensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört JehovaJehova. 27 Wenn es aber vom unreinen ViehVieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. - 28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem JehovaJehova verbannt, von allem was sein ist, es seien Menschen oder ViehVieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem JehovaJehova hochheilig. 29 Alles, was12 an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden.

30 Und aller ZehnteZehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört JehovaJehova; er ist JehovaJehova heilig. 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller ZehnteZehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem was unter dem Stabe13 vorüberzieht, das ZehnteZehnte soll JehovaJehova heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden.

34 Das sind die GeboteGebote, welche JehovaJehova dem MoseMose auf dem BergeBerge SinaiSinai an die KinderKinder IsraelIsrael aufgetragen hat.

Fußnoten

  • 1 Eig. absondert, weiht
  • 2 Eig. eines Männlichen
  • 3 Eig. ein Weibliches
  • 4 Eig. eines Männlichen
  • 5 Eig. eines Männlichen
  • 6 Eig. eines Weiblichen
  • 7 W. wenn er
  • 8 d.h. welches zum Opfer tauglich ist
  • 9 d.h. von dieser Art Vieh
  • 10 d.h. geweihtes; s. Vorrede und hier V. 28
  • 11 W. das dem Jehova erstgeboren wird
  • 12 Eig. alles Verbannte, das
  • 13 d.h. des Hirten