5. Mose 19 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen)
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1 Wenn der HERR, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe.

4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich1 erschlägt, und er hasste ihn vorher nicht, 5 wie etwa wenn jemand2 mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt: Der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe, 6 damit nicht der Bluträcher3, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vorher nicht hasste. 7 Darum gebiete ich dir und sage: Drei Städte sollst du dir aussondern.

8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen4 hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen, 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei.

11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich gegen ihn erhebt und ihn totschlägt, so dass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers5 ausliefern, dass er sterbe. 13 Dein Auge soll ihn nicht verschonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel wegschaffen, und es wird dir wohl ergehen.

14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, die die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit und wegen irgendeiner Sünde, bei irgendeiner Versündigung, die er6 begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage hin soll eine Sache bestätigt werden.

16 Wenn ein ungerechter Zeuge gegen jemand auftritt, um ein Vergehen7 gegen ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Streit haben, vor den HERRN treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen da sein werden. 18 Und die Richter sollen genau nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches gegen seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun beabsichtigte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche böse Tat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht verschonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

Fußnoten

  • 1 W. ohne Wissen.
  • 2 O. er.
  • 3 Eig. Löser des Blutes.
  • 4 W. geredet.
  • 5 Eig. Löser des Blutes.
  • 6 O. man.
  • 7 Eig. eine Abweichung (vom Gesetz).

Bibeltext: © Christliche Schriftenverbreitung, www.csv-bibel.de