3. Mose 27 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen)
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Ansicht

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt1, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für den HERRN sein. 3 Und es sei dein Schätzwert eines Mannes2 von 20 Jahren alt bis zu 60 Jahren alt, und zwar sei dein Schätzwert 50 Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums; 4 und wenn es eine Frau3 ist, so sei dein Schätzwert 30 Sekel. 5 Und wenn jemand von fünf Jahren bis zu 20 Jahren alt ist, so sei dein Schätzwert einer männlichen Person4 20 Sekel, und einer weiblichen5 zehn Sekel; 6 und wenn jemand von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei dein Schätzwert eines Knaben6 fünf Sekel Silber, und dein Schätzwert eines Mädchens7 drei Sekel Silber; 7 und wenn jemand von 60 Jahren alt und darüber ist, so sei dein Schätzwert, wenn es ein Mann8 ist, 15 Sekel, und einer Frau9 zehn Sekel. 8 Und wenn der Gelobende10 zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; entsprechend dem, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.

9 Und wenn es ein Vieh ist, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringt11, so soll alles, was man dem HERRN davon12 gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und nicht vertauschen, ein Gutes gegen ein Schlechtes, oder ein Schlechtes gegen ein Gutes; und wenn man dennoch Vieh gegen Vieh vertauscht, so wird dieses heilig und das Eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgendein unreines Vieh ist, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; nach deiner, des Priesters, Schätzung, so soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deinem Schätzwert ein Fünftel hinzufügen.

14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, dass es dem HERRN heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht ist; so wie der Priester es schätzt, so soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er ein Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören.

16 Und wenn jemand vom Feld seines Eigentums dem HERRN heiligt, so soll dein Schätzwert entsprechend seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu 50 Sekel Silber. 17 Wenn er vom Jubeljahr an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubel-Jahr sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen entsprechend den Jahren, die bis zum Jubeljahr übrig sind, und es soll von deinem Schätzwert abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er ein Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst oder wenn er das Feld einem anderen Mann verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im Jubel-Jahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören.

22 Und wenn er ein von ihm gekauftes Feld, das nicht zum Feld seines Eigentums gehört, dem HERRN heiligt, 23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahr; und er soll deinen Schätzwert am gleichen Tag als ein dem HERRN Heiliges entrichten. 24 Im Jubeljahr soll das Feld wieder an den kommen, von dem er es gekauft hatte, an den, dem das Land als Eigentum gehörte.

25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; 20 Gera soll der Sekel sein.

26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt dem HERRN gehört13, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört dem HERRN. 27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung.

28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem HERRN verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem HERRN hochheilig. 29 Alles, was14 an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: Es soll gewiss getötet werden.

30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört dem HERRN; er ist dem HERRN heilig. 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel darüber hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stab15 vorüberzieht, das Zehnte soll dem HERRN heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dieses heilig und das Eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden.

34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose auf dem Berg Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat.

Fußnoten

  • 1 Eig. absondert, o. weiht.
  • 2 Eig. ein Männliches.
  • 3 Eig. ein Weibliches.
  • 4 Eig. ein Männliches.
  • 5 Eig. ein Weibliches.
  • 6 Eig. ein Männliches.
  • 7 Eig. ein Weibliches.
  • 8 Eig. ein Männliches.
  • 9 Eig. ein Weibliches.
  • 10 W. wenn er.
  • 11 D. h., das zum Opfer tauglich ist.
  • 12 D. h. von dieser Art Vieh.
  • 13 W. das dem HERRN erstgeboren wird.
  • 14 Eig. Alles Verbannte, das.
  • 15 D. h. des Hirten.

Bibeltext: © Christliche Schriftenverbreitung, www.csv-bibel.de