Hesekiel 48 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen)
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1 Und dies sind die Namen der Stämme:

Vom nördlichen Ende an, zur Seite des Weges nach Hetlon, gegen Hamat hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus1, nordwärts, zur Seite von Hamat – die Ostseite und der Westen sollen Dan gehören: ein Los. 2 Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite: Aser eins. 3 Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali eins. 4 Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eins. 5 Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eins. 6 Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eins. 7 Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eins.

8 Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite, soll das Hebopfer sein, das ihr heben sollt: 25000 Ruten Breite, und die Länge wie einer der Stammesanteile2 von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein. 9 Das Hebopfer, das ihr für den HERRN heben sollt, soll 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite sein. 10 Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: nach Norden 25000 Ruten in die Länge und nach Westen 10000 in die Breite und nach Osten 10000 in die Breite und nach Süden 25000 in die Länge; und das Heiligtum des HERRN soll in dessen Mitte sein. 11 Den Priestern – wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks –, die meinen Dienst versehen haben, die, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind, 12 ihnen soll ein Gehobenes vom Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten.

13 Und die Leviten sollen gleichlaufend mit dem Gebiet der Priester 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite erhalten; die ganze Länge3 soll 25000 und die Breite 10000 sein. 14 Und sie sollen nichts davon verkaufen oder vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist dem HERRN heilig.

15 Und die 5000 Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der 25000, es soll gewöhnliches Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in dessen Mitte sein. 16 Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500 Ruten und die Südseite 4500 und an der Ostseite 4500 und die Westseite 4500. 17 Und der Freiplatz der Stadt soll sein: nach Norden 250 Ruten und nach Süden 250 und nach Osten 250 und nach Westen 250. 18 Und das Übrige in der Länge, gleichlaufend mit dem heiligen Hebopfer, 10000 Ruten nach Osten und 10000 nach Westen (es ist gleichlaufend mit dem heiligen Hebopfer), dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen. 19 Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels.

20 Das ganze Hebopfer soll 25000 mal 25000 Ruten sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt4. 21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und nach Westen längs der 25000 zur Westgrenze hin, gleichlaufend mit den Stammesanteilen5, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein. 22 Und vom Eigentum der Leviten und vom Eigentum der Stadt ab, die in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören.

23 Und die übrigen Stämme: von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los. 24 Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eins. 25 Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eins. 26 Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eins. 27 Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eins. 28 Und an der Grenze Gads, zur Mittagsseite hin nach Süden, da soll die Grenze sein von Tamar bis zum Wasser Meriba-Kades, bis zum Bach Ägyptens hin, bis an das große Meer. 29 Das ist das Land, das ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, HERR.

30 Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: von der Nordseite an 4500 Ruten Maß; 31 und die Tore der Stadt, nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore nach Norden: das Tor Rubens eins, das Tor Judas eins, das Tor Levis eins. 32 Und zur Ostseite hin, 4500 Ruten, und drei Tore: das Tor Josephs eins, das Tor Benjamins eins, das Tor Dans eins. 33 Und an der Südseite, 4500 Ruten Maß, und drei Tore: das Tor Simeons eins, das Tor Issaschars eins, das Tor Sebulons eins. 34 An der Westseite, 4500 Ruten, und ihre drei Tore: das Tor Gads eins, das Tor Asers eins, das Tor Naphtalis eins. 35 Ringsum 18000 Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: „Der HERR ist hier“6.

Fußnoten

  • 1 Vgl. Kap. 47,17.
  • 2 W. Anteile.
  • 3 D. h. die beiden Längsseiten von Osten nach Westen.
  • 4 D. h., vom ganzen Hebopfer soll ein Viertel vom Flächenraum des heiligen Hebopfers (des Anteils der Priester und der Leviten) der Stadt gegeben werden.
  • 5 W. Anteilen (das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meer und östlich bis zum Jordan reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammesgebiete erstreckt; vgl. Kap. 45,7).
  • 6 Hebr. Jahwe-Schamma.

Bibeltext: © Christliche Schriftenverbreitung, www.csv-bibel.de