Strong H2930 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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Ausgewählte Übersetzung: unrein

unrein 72 Vorkommen in 60 Bibelstellen
3. Mo. 5,3 oder wenn er die Unreinigkeit eines Menschen anrührt, was für eine Unreinigkeit von ihm es auch sei, durch die er unrein wird, und es ist ihm verborgen, – erkennt er es, so ist er schuldig;
3. Mo. 11,24 Und durch diese {Eig. bezüglich dieser} werdet ihr euch verunreinigen; jeder, der ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis an den Abend;
3. Mo. 11,25 und jeder, der von ihrem Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend.
3. Mo. 11,32 Und alles, worauf eines von ihnen fällt, wenn sie tot sind, wird unrein sein: Jedes Holzgerät oder Kleid oder Fell oder Sack, jedes Gerät, womit eine Arbeit verrichtet wird, es soll ins Wasser getan werden und wird unrein sein bis an den Abend; dann wird es rein sein.
3. Mo. 11,33 Und jedes Tongefäß, in das eines von ihnen hineinfällt: Alles, was darin ist, wird unrein sein, und es selbst sollt ihr zerbrechen.
3. Mo. 11,34 Alle Speise, die gegessen wird, auf die dieses Wasser kommt, wird unrein sein; und alles Getränk, das getrunken wird, wird unrein sein in jedem solchen Gefäß.
3. Mo. 11,36 Doch Quelle und Zisterne, Wasserbehälter, werden rein sein; wer aber das Aas darin {And.: die Obereule; and.: den Kuckuck} anrührt, wird unrein sein.
3. Mo. 11,39 Und wenn eines von dem Vieh stirbt, das euch zur Nahrung dient: Wer dessen Aas anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.
3. Mo. 11,40 Und wer von dessen Aas isst, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend; und wer dessen Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend.
3. Mo. 11,43 Macht euch selbst {W. eure Seelen} nicht zum Gräuel durch irgendein kriechendes Gewürm {Eig. Gewimmel, das wimmelt}, und verunreinigt euch nicht durch sie, so dass ihr dadurch unrein werdet.
3. Mo. 12,2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn eine Frau empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie unrein sein sieben Tage; wie in den Tagen der Unreinheit ihrer Krankheit wird sie unrein sein.
3. Mo. 12,5 Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Unreinheit; und 66 Tage soll sie im Blut der Reinigung daheim bleiben.
3. Mo. 13,3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären.
3. Mo. 13,8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Ausschlag hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist der Aussatz.
3. Mo. 13,11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein.
3. Mo. 13,14 An dem Tag aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein.
3. Mo. 13,15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: Es ist der Aussatz.
3. Mo. 13,20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken {W. er} erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen.
3. Mo. 13,22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist das Übel.
3. Mo. 13,25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.
3. Mo. 13,27 Und der Priester soll ihn am siebten Tag besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.
3. Mo. 13,30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes.
3. Mo. 13,44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupt.
3. Mo. 13,59 Das ist das Gesetz des Aussatz-Übels an einem Kleid aus Wolle oder aus Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgendeinem Gerät aus Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.
3. Mo. 14,36 Und der Priester soll gebieten, dass man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Haus ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
3. Mo. 14,46 Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein sein bis an den Abend;
3. Mo. 15,4 Jedes Lager, worauf der Flüssige liegt, wird unrein sein, und jedes Gerät, worauf er sitzt, wird unrein sein.
3. Mo. 15,5 Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
3. Mo. 15,6 Und wer sich auf das Gerät setzt, worauf der Flüssige gesessen hat {O. zu sitzen pflegt; so auch V. 22.23}, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
3. Mo. 15,7 Und wer das Fleisch des Flüssigen anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
3. Mo. 15,8 Und wenn der Flüssige auf einen Reinen speit, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
3. Mo. 15,9 Und jeder Wagen, auf dem der Flüssige fährt {O. jeder Sattel, auf dem ... reitet}, wird unrein sein.
3. Mo. 15,10 Und jeder, der irgend etwas anrührt, was er unter sich hat {O. hatte}, wird unrein sein bis an den Abend; und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
3. Mo. 15,11 Und jeder, den der Flüssige anrührt, und er hat seine Hände nicht im Wasser abgespült, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
3. Mo. 15,16 Und wenn einem Mann der Samenerguss entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
3. Mo. 15,17 Und jedes Kleid und jedes Fell, worauf der Samenerguss kommt, soll im Wasser gewaschen werden, und es wird unrein sein bis an den Abend.
3. Mo. 15,18 Und eine Frau, bei der ein Mann liegt mit Samenerguss, – sie sollen sich im Wasser baden und werden unrein sein bis an den Abend.
3. Mo. 15,19 Und wenn eine Frau flüssig ist und ihr Fluss an ihrem Fleisch Blut ist, so soll sie sieben Tage in ihrer Unreinheit sein; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.
3. Mo. 15,20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein sein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein.
3. Mo. 15,21 Und jeder, der ihr Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
3. Mo. 15,22 Und jeder, der irgendein Gerät anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
3. Mo. 15,23 Und wenn etwas auf dem Lager oder auf dem Gerät ist, worauf sie gesessen hat, – wenn er es anrührt, wird er unrein sein bis an den Abend.
3. Mo. 15,24 Und wenn etwa ein Mann neben ihr liegt, und ihre Unreinigkeit kommt an ihn, so wird er sieben Tage unrein sein; und jedes Lager, worauf er liegt, wird unrein sein.
3. Mo. 15,27 Und jeder, der es anrührt, wird unrein sein; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
3. Mo. 15,32 Das ist das Gesetz für den Flüssigen und für den, dem der Samenerguss entgeht, so dass er durch ihn unrein wird,
3. Mo. 17,15 Und jeder, der {W. jede Seele, die} ein Aas oder Zerrissenes isst, er sei Einheimischer oder Fremder, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend; dann wird er rein sein.
3. Mo. 18,20 Und bei der Frau deines Nächsten sollst du nicht liegen zur Begattung, dass du durch sie unrein wirst.
3. Mo. 20,25 Und ihr sollt unterscheiden zwischen dem reinen Vieh und dem unreinen, und zwischen den unreinen Vögeln und dem reinen, und sollt euch selbst nicht zu einem Gräuel machen durch das Vieh und durch die Vögel und durch alles, was sich auf dem Erdboden regt, was ich euch als unrein ausgesondert habe.
3. Mo. 22,5 oder wer irgendein kriechendes Tier {W. ein Gewimmel} anrührt, durch das er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird nach irgend der Unreinigkeit, die er hat:
3. Mo. 22,6 Einer, der so etwas anrührt, der wird unrein sein bis an den Abend; und er soll nicht von den heiligen Dingen essen, sondern soll sein Fleisch im Wasser baden;
4. Mo. 19,7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager gehen; und der Priester wird unrein sein bis an den Abend.
4. Mo. 19,8 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
4. Mo. 19,10 Und der die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis an den Abend. Und es soll den Kindern Israel und dem Fremden, der sich in ihrer Mitte aufhält, zur ewigen Satzung sein.
4. Mo. 19,11 Wer einen Toten anrührt, irgendeine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein.
4. Mo. 19,13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung des HERRN verunreinigt; und diese Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm.
4. Mo. 19,14 Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelt stirbt: Jeder, der ins Zelt geht, und jeder, der im Zelt ist, wird sieben Tage unrein sein.
4. Mo. 19,16 Und jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein.
4. Mo. 19,20 Und wenn jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, diese Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt: Das Wasser der Reinigung ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein.
4. Mo. 19,21 Und es soll ihnen zur ewigen Satzung sein. Und wer das Wasser der Reinigung sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.
4. Mo. 19,22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein sein; und wer {W. die Seele, die} ihn anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.