Handelte Salomo recht, als er Simei bestrafte?

Ist es recht, wenn David, da Simei seine Sünde bereute und David ihm geschworen hat, dass er nicht sterben müsse, nachher seinem Sohn Salomo dennoch die Bestrafung Simeis anbefahl?

Bibelstelle(n): 2. Samuel 16; 19,17-24

David hat durchaus richtig gehandelt. Beachten Sie nur die betreffenden Schriftstellen genau! Als Simei David fluchte, wusste David, dass es mit zur Züchtigung wegen seiner eigenen Sünde (2. Sam 11-12) gehörte, deshalb ertrug er es, solange die Zucht währte. Es war aber ein Majestätsvergehen gegen den Gesalbten Gottes, deshalb verlangte es eine Sühnung. David aber wollte mit Recht seinen Sieg und seine Wiederherstellung nicht mit Blut beflecken, darum ließ er Simeis Bekenntnis einstweilen in Gnade gelten.

Aber eine Buße klingt doch aus Simeis Worten keineswegs heraus; er ist einer der sechs Fälle in der Schrift, bei denen das Wort: "Ich habe gesündigt" ein leichtfertiges Wort ist, das nur der Furcht vor Strafe entspringt. Es war kein wirkliches Schuldbekenntnis. Die übrigen Worte bestätigen, dass er viel mehr mit David um die Erlassung der Strafe handeln wollte und gerne "Fünf gerade gelassen" hätte. Das ist doch alles andere als Selbstgericht. Vergleichen wir damit Davids Buße in Kapitel 12 und 1. Chronika 21 und die Buße des verlorenen Sohnes im Gleichnis! Wo aber kein Selbstgericht ist, wird das Gericht Gottes die Folge sein.

David überließ das Verfahren übrigens Salomos Ermessen, der Simeis Schicksal sehr weise in dessen eigene Hand stellte. Dieser führte dann durch neue Schuld und Missachtung des Königs seine Strafe selber herbei, ebenso leichtfertig, wie er vorher Salomos Verfügung gutgeheißen hatte.

Wir haben hier ein Vorbild der gerechten Regierung Gottes, welche keine Schuld ungestraft lässt, die aber auch zuwarten kann, bis das Maß voll ist. Es kommt im Leben öfters vor, dass jemand erst im späteren Leben harte Strafe für eine längst begangene Sünde erleiden muss. Wahre Buße und Selbstgericht bewahren davor.


Online seit dem 10.04.2007.