Der Arbeiter ist seines Lohnes wert
Einige Gedanken über die Versorgung von Geschwistern, die vollzeitig im Werk des Herrn arbeiten

Teil 2: Die finanzielle Versorgung vollzeitiger Diener des Herrn

Der Arbeiter ist seines Lohnes wert

Wie steht es nun um die materielle Versorgung von Geschwistern, die ihren irdischen Beruf aufgegeben haben, um ganz dem Herrn zu dienen? Wir sollten über diese Frage nicht leicht hinweggehen. Solche Geschwister haben ab einem bestimmten Zeitpunkt kein regelmäßiges Einkommen mehr. Sie verzichten unter Umständen auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist nicht mehr gegeben. Möglicherweise gehen sogar Pensionsansprüche verloren. Viele Leistungen, an die wir uns in unserem Sozialstaat seit Jahrzehnten wie selbstverständlich gewöhnt haben, stehen plötzlich infrage. Andererseits laufen die Kosten weiter, und wenn mehrere oder längere Reisen unternommen werden, steigen sie sogar. Versicherungsbeiträge, die vorher der Arbeitgeber übernommen hat, müssen jetzt selbst gezahlt werden. Das alles will wohl überdacht sein. Es wird Geschwister, die vor der Entscheidung stehen, ihren irdischen Beruf aufzugeben, ins Gebet vor dem Herrn bringen.

Die gestellte Frage hat also durchaus eine große praktische Relevanz. Wir können dabei davon ausgehen, dass die Bibel uns bei der Beantwortung hilft.

Wir erinnern erstens an den biblischen Grundsatz, dass jeder Arbeiter für seine Arbeit Lohn bekommen soll. Das gilt dann natürlich ebenso für Geschwister, die (vollzeitig) im Werk des Herrn arbeiten. Wir erinnern zweitens daran, dass es der verherrlichte Christus im Himmel ist, der eine Gnadengabe gibt und in seinen Dienst aussendet. Dienst im Werk des Herrn wird ja gerade für Ihn getan. Der Herr wählt den Diener aus. Der Herr sendet den Diener aus. Sollte Er da nicht für die Versorgung des Dieners sorgen? Ganz sicher tut Er das!

Dennoch wäre es fehl am Platz, wenn wir uns jetzt in dem Gedanken zurücklehnen würden, dass der Herr ja für den Lohn des Dieners sorgt und wir damit weiter nichts zu tun haben. Denn wir müssen uns fragen, auf welche Art und Weise der Herr das tut. Gerade da sind wir durchaus in der Verantwortung.

Dabei müssen wir zwei Seiten deutlich unterscheiden. Die erste ist die Verantwortung des Dieners selbst. Die zweite ist die Verantwortung derer, an denen der Dienst getan wird.

1. Die Verantwortung des Dieners

Der Diener wird alles, was ihn betrifft, von seinem Herrn erwarten. Wenn der Herr der Arbeitgeber ist, sorgt Er gleichzeitig für die materiellen Bedürfnisse. Der Diener kümmert sich um die Arbeit. Der Herr kümmert sich um die Ergebnisse des Dienstes und um die Bedürfnisse des Dieners.

Vertrauen und Abhängigkeit

Der Diener wird folglich erstens im Glauben (d. h. im Vertrauen) und zweitens in Abhängigkeit (d. h. in Unterordnung) von seinem Herrn leben. Diese Haltung sollte natürlich jeden Gläubigen kennzeichnen, ein vollzeitig im Werk des Herrn arbeitender Gläubiger wird das allerdings besonders auf dem Herzen haben. Er muss lernen, dass er (menschlich gesehen) nicht mehr von einem irdischen Arbeitgeber abhängig ist, auch nicht von Geschwistern oder örtlichen Versammlungen und schon gar nicht von dieser Welt. Selbst wenn er davon ausgehen kann, dass der Herr Glaubensgeschwister (häufig die direkten oder indirekten Nutznießer des Dienstes) gebrauchen wird, um seine Diener zu versorgen, wird er seinerseits alles von seinem Herrn erwarten. Er lernt, was der Psalmdichter sagt: „Nur auf Gott vertraue still meine Seele, denn von ihm kommt meine Erwartung“ (Ps 62,6). Der Herr hat Mittel und Wege, seine Diener zu versorgen. Wir erinnern uns an Elia, der plötzlich durch die Raben versorgt wurde, bevor Gott ihn dann zu einer armen Witwe sandte (1. Kön 17,6.9).

Der Herr sagte einmal zu seinen Jüngern: „Seid nicht besorgt für das Leben, was ihr essen, noch für den Leib, was ihr anziehen sollt, denn das Leben ist mehr als die Nahrung und der Leib mehr als die Kleidung. Betrachtet die Raben, dass sie nicht säen noch ernten, die weder Vorratskammer noch Scheune haben, und Gott ernährt sie; um wie viel vorzüglicher seid ihr als die Vögel! ... Und ihr, trachtet nicht danach, was ihr essen oder was ihr trinken sollt, und seid nicht in Unruhe; denn nach all diesem trachten die Nationen der Welt; euer Vater aber weiß, dass ihr dies nötig habt“ (Lk 12,22–24.29.30). Natürlich gilt dieses Wort jedem Gotteskind. Trotzdem denken wir daran, dass die Jünger alles (ihren irdischen Beruf eingeschlossen) aufgegeben hatten, um dem Herrn zu folgen und Ihm zu dienen. Da war dieser Hinweis besonders angebracht.

C. H. Mackintosh schreibt dazu Folgendes: „Gerade so ist es mit den Arbeitern des Herrn heute. Sie müssen auf Ihn allein warten. Sie müssen vor allem überzeugt sein, dass Er sie zu seinem Werk berufen und fähig gemacht hat, ehe sie von dem Ufer der Umstände, wenn wir so reden dürfen, abstoßen und sich gänzlich der Predigt des Wortes widmen. Ihr Blick muss von Menschen sowie von allen natürlichen Hilfsquellen und menschlichen Stützen ab- und auf den lebendigen Gott hingelenkt sein.“

Dieser bewährte und geschätzte Diener des Herrn schreibt weiter: „Nach einer vierzigjährigen Erfahrung ist es unsere Überzeugung, dass die Fälle selten sind, wo es geraten ist, seinen Broterwerb völlig aufzugeben, um sich dem Werk des Herrn zu widmen. Die Sache muss dem Betreffenden selbst so klar und unzweifelhaft sein, dass er gleichsam mit Luther sagen kann:,Hier stehe ich. Ich kann nicht anders. Gott helfe mir.‘ Doch dann darf er völlig versichert sein, dass Gott ihm in dem Werk, zu dem Er ihn berufen hat, entsprechend unterstützen und für alle seine Bedürfnisse Sorge tragen wird nach seinem Reichtum in Herrlichkeit in Christus Jesus.“ Ein durchaus bemerkenswertes Wort.

Wer dem Herrn dient, kann sicher sein: Der Herr bleibt niemand etwas schuldig. Er selbst hat den Grundsatz gegeben, dass der Arbeiter seines Lohnes wert ist. Er wird sich daran halten. Er ist nicht nur ein treuer und gnädiger, sondern gleichzeitig ein gerechter Herr. Darüber hinaus gibt Er niemals kärglich. Nichts, was aus Liebe für Ihn getan wird, bleibt unbelohnt.

Motive zum Dienst

Die Motive zum Dienst müssen allerdings lauter sein. Paulus lässt uns an verschiedenen Stellen in den Briefen einen Blick in sein Herz tun. Er zeigt uns, aus welcher Motivation heraus er arbeitete. Gleichzeitig zeigt er, welche Motive er nicht gehabt hat.

In 1. Thessalonicher 2 lesen wir das beachtenswerte Wort: „Ihr seid Zeugen und Gott, wie heilig und gerecht und untadelig wir gegenüber euch, den Glaubenden, waren“ (1. Thes 2,10). Paulus' Motiv zum Dienst war die Liebe. Er diente nicht mit einem Vorwand der Habsucht oder Gier (1. Thes 2,5). Den Ältesten in Ephesus sagt er zum Abschied: „Ich habe niemandes Silber oder Gold oder Kleidung begehrt. Ihr selbst wisst, dass meinen Bedürfnissen und denen, die bei mir waren, diese Hände gedient haben“ (Apg 20,33.34). Den Korinthern schreibt er: „Siehe, dieses dritte Mal stehe ich bereit, zu euch zu kommen, und werde euch nicht zur Last fallen, denn ich suche nicht das Eure, sondern euch. Denn nicht die Kinder sollen für die Eltern Schätze sammeln, sondern die Eltern für die Kinder“ (2. Kor 12,14).

Es gab tatsächlich bereits in der Frühzeit des christlichen Bekenntnisses Menschen, die vorgaben, Gott zu dienen, es allerdings nicht aus reinen Beweggründen taten. Sie nutzten ihren „Dienst“, um sich z.B. finanziell zu bereichern. Deshalb finden sowohl Paulus als auch Petrus in dieser Hinsicht warnende Worte. Paulus spricht ganz allgemein von Menschen, die dachten, „die Gottseligkeit sei ein Mittel zum Gewinn“ (1. Tim 6,5). Er ermahnt die Aufseher, dass sie nicht schändlichem Gewinn nachgehen sollten (Tit 1,7). Petrus weist die Ältesten an, die Aufsicht nicht aus Zwang auszuüben und auch nicht für schändlichen Gewinn, sondern freiwillig und bereitwillig (1. Pet 5,2). Das, was den örtlichen Aufsehern und Ältesten gesagt wird, gilt genauso den Brüdern und Schwestern, die im Werk des Herrn arbeiten und einen überörtlichen Dienst für den Herrn tun. Satan wird alles daransetzen, die zu Fall zu bringen, die ihrem Herrn in Treue dienen möchten.

2. Die Verantwortung der Gläubigen

Der Diener wird die Seite seiner Verantwortung sehen. Er wird nichts von Menschen, sondern alles von seinem Herrn erwarten. Die Gläubigen hingegen, die direkt oder indirekt Nutznießer des Dienstes sind, werden auf ihre Verantwortung sehen. Und diese ist nicht gering. Es mag sein, dass der Herr – wie im Fall von Elia – an und für sich gefräßige Vögel wie Raben benutzt, seinen Diener zu versorgen. Im Allgemeinen wird es jedoch anders sein. Der Herr wird zur Versorgung der Diener die Geschwister gebrauchen, in deren Mitte der Dienst geschieht oder – wie im Fall von Auslandsmissionaren – von denen sie ausgegangen sind. Für uns sollte es Verantwortung und Vorrecht zugleich sein, dafür zu sorgen, dass die vollzeitig im Werk des Herrn arbeitenden Geschwister das bekommen, was der Herr ihnen geben möchte. Wir sollten denen (materiell) dienen, die dem Herrn – und uns – (geistlich) dienen. Das sollte uns keine lästige Pflicht, sondern eine Freude sein.

Ein biblischer Grundsatz

Die Bibel zeigt diese Seite sehr deutlich auf. Im Alten Testament wurde das irdische Volk mehrfach daran erinnert, dass sie den Zehnten (d. h. die „Pflichtabgabe“) und die freiwilligen Opfer vor den Herrn bringen sollten. Sie taten das unter anderem deshalb, damit die Leviten davon leben konnten. Wir erinnern daran, dass der Stamm Levi der von Gott zum Dienst erwählte Stamm war. In 4. Mose 18 gab Gott die Anweisung, dass die Leviten den Zehnten der Kinder Israel bekommen sollten. In 5. Mose 26,12 wird diese Anweisung damit begründet, dass die Leviten „in deinen Toren essen und sich sättigen“. Gott sorgte durch sein Volk für den Lebensunterhalt der Leviten. Sie sollten nicht nur essen, sondern sie sollten satt werden. In 4. Mose 35 befahl Gott, dass die Leviten Städte und Bezirke von den übrigen Stämmen Israels bekommen sollten. Gott sorgte durch sein Volk dafür, dass die Leviten dort wohnen konnten. Mehrfach warnte Gott sein Volk davor, die Betreuung der Leviten nicht zu vernachlässigen. In 5. Mose 12,19 lesen wir z. B.: „Hüte dich, dass du den Leviten nicht verlässt, alle deine Tage in deinem Land.“ Die Übertragung in unsere Zeit fällt nicht schwer. Gott möchte, dass diejenigen, die Ihm ganz im Dienst zur Verfügung stehen, von anderen Gläubigen das bekommen, was sie zum Leben nötig haben. Sie sollen durch ihren Dienst für den Herrn nicht benachteiligt werden.

In den späteren Büchern des Alten Testaments finden wir ebenfalls nützliche Hinweise zu unserem Thema. Nehemia schreibt: „Und den Erstling unseres Schrotmehls und unsere Hebopfer und die Früchte von allen Bäumen, Most und Öl wollen wir den Priestern bringen in die Zellen des Hauses unseres Gottes; und den Zehnten unseres Landes den Leviten“ (Neh 10,38). Die Motivation dafür wird in Vers 40 angegeben: „Und so wollen wir das Haus unseres Gottes nicht verlassen.“ Im letzten Buch des Alten Testaments fordert Gott sein Volk auf: „Bringt den ganzen Zehnten in das Vorratshaus, damit Speise in meinem Haus sei“ (Mal 3,10). Speise im Haus Gottes bedeutet für uns heute, dass die nötigen Mittel (die finanziellen Mittel eingeschlossen) vorhanden sind, damit das Werk des Herrn betrieben werden kann. Die Versorgung der Diener ist darin eingeschlossen.

Das Neue Testament bestätigt die Grundsätze des Alten. In 1. Korinther 9 greift Paulus dieses Thema auf. Er schreibt zunächst Folgendes: „Wenn wir euch das Geistliche gesät haben, ist es etwas Großes, wenn wir euer Fleischliches ernten? Wenn andere dieses Rechtes an euch teilhaftig sind, nicht viel mehr wir?“ (1. Kor 9,11.12). Mit anderen Worten: Wenn solche da sind, die eine geistliche Arbeit leisten, ist es dann nicht mehr als Recht, wenn die Nutznießer dieser geistlichen Arbeit im Gegenzug für die materiellen Dinge derer sorgen, die unter ihnen arbeiten? Dann erinnert Paulus die Gläubigen an die Vorschriften des Alten Testamentes und schreibt: „Wisst ihr nicht, dass die, die mit den heiligen Dingen beschäftigt sind, aus dem Tempel essen? Dass die, die am Altar dienen, mit dem Altar teilen? So hat auch der Herr für die, die das Evangelium verkündigen, angeordnet, vom Evangelium zu leben“ (1. Kor 9,13.14). Das ist eine klare Anweisung. Wir können sie nicht missverstehen. Der Herr will, dass diejenigen, die das Evangelium verkündigen, vom Evangelium leben. „Evangelium“ (d. h. gute Botschaft) können wir hier im weitesten Sinn verstehen. Wir beschränken es nicht auf den Dienst an Ungläubigen, sondern schließen den Dienst an Gläubigen ein.

In Galater 6,6 schreibt Paulus: „Wer in dem Wort unterwiesen wird, teile aber von allem Guten [eig.: von allen Gütern] dem mit, der ihn unterweist.“ Wir erkennen, dass es Gottes ausdrücklicher Wille ist, dass die Gläubigen sich um die finanzielle Versorgung der Geschwister kümmern, die dem Herrn und den Menschen dienen. Das tun sie unabhängig davon, ob ein solcher bedürftig ist oder nicht. W. Kelly sagt dazu: „Es ist ... eine Tätigkeit der Liebe, es ist nicht nur eine Frage des Mangels, des Bedürfnisses. Es wäre für die Gläubigen tatsächlich ein Verlust und zur Beschämung, wäre für die Liebe auf Seiten des Belehrten kein Raum mehr vorhanden, nur weil der Lehrer nicht wirklich arm ist.“ Wenn nun jemand unterstützt wird, der diese Unterstützung nicht unbedingt nötig hat, wird er wiederum seiner Verantwortung entsprechen, was er mit der empfangenen Gabe tut.

Wohltun und Mitteilen

In Hebräer 13 lesen wir: „Das Wohltun aber und Mitteilen vergesst nicht, denn an solchen Opfern hat Gott Wohlgefallen“ (Heb 13,16). Dies gilt natürlich wiederum zunächst allgemein. Es schließt jedoch die Arbeiter im Werk des Herrn ein. Ein erneuter Blick in das Alte Testament hilft uns. In 5. Mose 26,12 sagt Gott zu seinem irdischen Volk: „Wenn du fertig bist mit dem Abtragen alles Zehnten deines Ertrags im dritten Jahr, dem Jahr des Zehnten, und du ihn dem Leviten, dem Fremden, der Waise und der Witwe gegeben hast, damit sie in deinen Toren essen und sich sättigen ...“ Wir sehen, dass Gott dafür sorgte, dass nicht nur die Leviten, sondern auch die Fremdlinge, die Waisen und die Witwen genug bekamen. Das waren damals Menschen, die am Rand der Gesellschaft standen und die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht genügend versorgt waren. Eine soziale Absicherung, wie wir sie heute kennen (und für die wir dankbar sind), gab es damals nicht.

Die Bibel nennt dieses „Wohltun und Mitteilen“ ein Opfer, an dem Gott Wohlgefallen hat. Gott erwartet von uns Opfer des Lobes (Heb 13,15). Doch nicht nur das. Er erwartet ebenfalls materielle Opfer. Beides ist Gott wohlgefällig. Er wartet auf diese Opfer. Deshalb entspricht es den Gedanken der Bibel, wenn die örtliche Versammlung in Verbindung mit Opfern des Lobes (insbesondere beim Brotbrechen) eine Geldsammlung durchführt. Sie tut es, um den Bedürfnissen der Gläubigen und des Werkes des Herrn entsprechen zu können.

Wenn der Hebräerbrief von „Wohltun“ spricht, so bedeutet das Wohltätigkeit in einem mehr allgemeinen Sinn (das griechische Wort kommt nur an dieser Stelle vor). „Mitteilen“ hat dann direkt mit den Bedürfnissen im Werk des Herrn zu tun. Das Wort kommt im Neuen Testament häufiger vor. An manchen Stellen wird es mit „Gemeinschaft haben“ übersetzt. In dem oben zitierten Vers aus Galater 6,6 steht genau dieses Wort. Durch das Übergeben einer finanziellen Gabe hat der Geber mit dem Empfänger Gemeinschaft. Diesen Gedanken finden wir in Philipper 4,15 bestätigt. Paulus lobt dort die Philipper, dass sie ihm „in Bezug auf Geben und Empfangen mitgeteilt“ hatten. Die Unterstützung der Diener im Werk des Herrn hat also eine zweifache Seite: Erstens ist sie ein Opfer, über das Gott sich freut. Zweitens drücken wir dadurch Gemeinschaft mit dem Empfänger der Gabe aus. Beides ist ein motivierender Gedanke.

3. Einzelpersonen und Versammlungen

Wir können uns die Frage stellen, ob die Unterstützung der vollzeitig arbeitenden Diener durch Einzelpersonen oder durch örtliche Versammlungen erfolgt. Die Antwort lautet: sowohl als auch. Eine örtliche Versammlung wird Brüder und Schwestern aus ihrer eigenen Mitte, die dem Herrn vollzeitig dienen, unterstützen. Wenn sie hinter dem Dienst steht, wird es ein Zeichen von Zustimmung und Gemeinschaft sein, nicht nur zu beten, sondern materielle Hilfestellung zu geben. Darüber hinaus werden Versammlungen, die Nutznießer eines Dienstes von Brüdern und Schwestern sind, ebenfalls nicht vergessen, dass der Arbeiter seines Lohnes wert ist. Zudem wird der Herr es ebenso einzelnen Gläubigen aufs Herz legen, sein Werk und seine Diener zu unterstützen. Solche privaten Zuwendungen sollten jedoch vorzugsweise und in der Regel anonym erfolgen (Mt 6,3), um möglichen Abhängigkeiten vorzubeugen.

Private Zuwendungen

Wir sahen, dass Gott im Alten Testament genaue Vorschriften gegeben hatte, wie die Leviten zu unterstützen waren. Dennoch gab es Gelegenheiten, wo Einzelne aus dem Volk mehr als das taten, was vorgeschrieben war. Ein Beispiel finden wir in 2. Chronika 35,8. Dort lesen wir: „Und seine Obersten schenkten freiwillig für das Volk, für die Priester und für die Leviten. Hilkija und Sekarja und Jechiel, die Fürsten des Hauses Gottes, gaben den Priestern zu den Passahopfern 2600 Stück Kleinvieh und 300 Rinder.“

Im Neuen Testament gibt es ebenfalls Beispiele dafür: „Joseph aber, der von den Aposteln auch Barnabas genannt wurde ..., der einen Acker besaß, verkaufte ihn, brachte das Geld und legte es zu den Füßen der Apostel nieder“ (Apg 4,36.37)1. Im Zusammenhang mit dieser Stelle wird von manchen anderen berichtet, die ebenso handelten.

Wenn Gott also im Herzen eines Bruders oder einer Schwester den Wunsch wach werden lässt, einen Diener im Werk des Herrn direkt zu unterstützen, dann steht dem nichts im Weg. Im Gegenteil. Es ist ein Opfer, an dem Gott Wohlgefallen hat. Allerdings müssen wir uns vorsehen, dass unser Herz dabei ehrlich ist und wir nicht durch unsere Gabe den betreffenden Diener für uns (oder für unsere Ansichten) gewinnen wollen. Die Bibel warnt nicht umsonst: „Der Gottlose nimmt ein Geschenk aus dem Gewandbausch, um die Pfade des Rechts zu beugen“ (Spr 17,23). Insofern kann man nur dazu raten, dass solche persönlichen Spenden besser anonym erfolgen2.

Zuwendungen durch örtliche Versammlungen

Wenn es um eine örtliche Versammlung geht, so finden wir dazu im Neuen Testament ebenso einige Beispiele. Herausragend ist das Verhalten der Philipper. Sie hatten dem Apostel Paulus eine finanzielle Gabe ins Gefängnis nach Rom geschickt. Der äußere Anlass, den Brief an die Philipper zu schreiben, war gerade diese Gabe. Paulus spricht in seinem Brief wiederholt darüber und wir sehen, wie sehr er sich darüber gefreut hat. Diese Gabe war – wie wir sahen – eine Freude für Gott. Sie war zugleich ein Zeichen der Gemeinschaft zwischen den Philippern und Paulus. In Philipper 1,5 nennt Paulus ihre Gabe eine „Teilnahme [das ist Gemeinschaft] an dem Evangelium“. In Kapitel 2,1 sehen wir, wie Paulus diese Gabe aufgenommen hat. Es war für ihn eine „Ermunterung in Christus“, ein „Trost der Liebe“, eine „Gemeinschaft des Geistes“. Es waren „innerliche Gefühle und Erbarmungen“. Am deutlichsten wird Paulus dann in Kapitel 4,14–17. Er schreibt: „Doch habt ihr recht getan, dass ihr an meiner Drangsal teilgenommen3 habt. Ihr wisst aber auch, ihr Philipper, dass im Anfang des Evangeliums, als ich aus Mazedonien wegging, keine Versammlung mir in Bezug auf Geben und Empfangen mitgeteilt hat, als nur ihr allein. Denn auch in Thessalonich habt ihr mir einmal und zweimal für meinen Bedarf gesandt. Nicht, dass ich die Gabe suche, sondern ich suche die Frucht, die überströmend sei für eure Rechnung“ (Phil 4,14–17). Wir sehen hier, dass die Philipper Paulus nicht nur einmal, sondern bereits mehrmals unterstützt hatten.

An anderer Stelle wird das Verhalten einer ganzen Gruppe von Versammlungen erwähnt. Paulus schreibt den Korinthern darüber etwas: „Wir tun euch aber kund, Brüder, die Gnade Gottes, die in den Versammlungen Mazedoniens gegeben worden ist, dass bei großer Drangsalsprüfung das Übermaß ihrer Freude und ihre tiefe Armut übergeströmt sind in den Reichtum ihrer Freigebigkeit. Denn nach Vermögen, ich bezeuge es, und über Vermögen waren sie von sich aus willig und baten uns mit vielem Zureden um die Gnade und die Gemeinschaft des Dienstes für die Heiligen. Und nicht nur, wie wir gehofft hatten, sondern sie gaben sich selbst zuerst dem Herrn, und uns durch Gottes Willen“ (2. Kor 8,1–5). Wir lernen erstens, dass sich in der Frage des Gebens mehrere Versammlungen zusammengetan hatten. Zweitens lernen wir, dass die Gläubigen nicht aus eigenem Überfluss, sondern sogar aus eigener Not heraus gaben. Wir werden an die Witwe erinnert, die ihr letztes Geld in den Schatzkasten warf und von dem Herrn eine besondere Auszeichnung bekam (Mk 12,43.44).

Freiwillig

Gott legt uns keinen Zwang auf. Wir stehen nicht unter dem Gebot, den Zehnten zu geben. Gott sucht vielmehr die Freiwilligkeit unserer Herzen: „Ein jeder, wie er es sich im Herzen vorgenommen hat: nicht mit Verdruss oder aus Zwang, denn einen fröhlichen Geber liebt Gott“ (2. Kor 9,7). Gleichzeitig lässt Er uns wissen, dass derjenige, der sparsam sät, sparsam ernten wird, während derjenige, der segensreich (d. h. freigebig) sät, segensreich ernten wird (2. Kor 9,6). Die Tatsache, dass wir nicht unter Gesetz stehen, muss durchaus nicht bedeuten, dass wir weniger als den Zehnten geben.

Paulus spricht davon, dass jeder am ersten Tag der Woche (das ist der Sonntag) zurücklegt, „je nachdem er Gedeihen hat“ (1. Kor 16,2). Sammlungen sollen also regelmäßig stattfinden. Die so gesammelte Gabe ist für die Unterstützung des Werkes des Herrn und für die Bedürfnisse der Heiligen bestimmt. Das Wort „Gabe“ kann man übrigens mit „Freigebigkeit“ oder „Liebesgabe“ übersetzen. Das deutet erneut auf die Freiwilligkeit und die Motivation hin, mit der das Geld eingelegt wird. Es geht dem Herrn um unsere Herzen. Deshalb schreibt Johannes: „Wer aber irgend irdischen Besitz hat und sieht seinen Bruder Mangel leiden und verschließt sein Herz vor ihm, wie bleibt die Liebe Gottes in ihm?“ (1. Joh 3,17). Wenn Gott unsere Herzen öffnet, dann werden wir gerne geben.

Die Verwaltung der eingelegten Gaben

Die Verwaltung der eingelegten Gaben einer örtlichen Versammlung ist nicht Sache der gesamten Versammlung, sondern einzelner geistlicher Brüder. Sie müssen allerdings das Vertrauen der Geschwister der Versammlung besitzen. Dazu ein Beispiel aus dem Alten Testament: Als in den Tagen Josias das Haus Gottes restauriert wurde, musste Geld verwaltet werden. Dafür gab es vertrauenswürdige Personen. Der Auftrag Josias dazu lautete sehr klar: „Doch soll das Geld, das in ihre Hand gegeben wird, nicht mit ihnen abgerechnet werden; denn sie handeln in Treue“ (2. Kön 22,7). Die erste Voraussetzung für die Verwaltung war Treue. Das ist heute nicht anders. „Im Übrigen sucht man hier an den Verwaltern, dass einer für treu befunden werde“ (1. Kor 4,2).

Im Neuen Testament finden wir ebenfalls ein Beispiel dazu. Als den Aposteln in der Frühzeit des christlichen Zeugnisses die Verwaltung der Gelder zu viel Zeit wegnahm, forderten sie die Gläubigen in Jerusalem auf, sich Männer „voll Heiligen Geistes und Weisheit“ zu suchen, die über dieses Geschäft bestellt werden sollten (Apg 6,3). Es wird deutlich, dass die Verwaltung von Geldern unter der Leitung des Heiligen Geistes geschehen muss und nicht einfach nach säkularen Maßstäben. Die Delegation dieser Aufgabe an einige geistliche Brüder bedeutet natürlich nicht, dass Geschwister, die eine besondere Not im Volk Gottes oder im Werk des Herrn sehen, den mit der Verwaltung betrauten Brüdern nicht eine entsprechende Information geben können. Ganz im Gegenteil. Die verantwortlichen Brüder sind für solche Hinweise dankbar und werden sie vor dem Herrn erwägen.

Allerdings obliegt den Brüdern, die das eingelegte Geld verwalten, eine große Verantwortung. Es ist nicht ihr Geld, das sie verwalten und verteilen. Es ist auch nicht das Geld der Geschwister. Es ist das Geld, das dem Herrn gehört. Die Brüder werden sich also im Gebet vor dem Herrn fragen müssen, wie sie das Geld in der richtigen Weise im Sinn des Herrn verwenden. Die Bedürfnisse im Volk Gottes und im Werk des Herrn sind sehr groß. Zunächst wird man örtliche Belange (wie z. B. Not leidende Geschwister, Kosten des Versammlungsraumes) bedenken. Dann gibt es eine Vielzahl von Werken im In- und Ausland, die finanzielle Unterstützung nötig haben. Bei diesen Notwendigkeiten sollten die Geschwister nicht übersehen werden, die aufgrund ihrer vollzeitlichen Arbeit für den Herrn auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

4. Praktische Fragen

In Verbindung mit der Unterstützung der vollzeitig im Werk des Herrn arbeitenden Diener stellt sich eine Reihe von praktischen Fragen, denen wir nun ein wenig nachgehen wollen.

Welcher Personenkreis soll konkret unterstützt werden?

Die Frage, wer konkret von einer Versammlung oder von einzelnen Geschwistern unterstützt werden soll, ist natürlich pauschal nicht zu beantworten. Wenn zum Beispiel ein vollzeitig im Werk des Herrn arbeitender Bruder eine örtliche Versammlung zu einem Dienst besucht oder das Evangelium an einem Ort verkündigt, wo es eine örtliche Versammlung gibt, sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass der Bruder entweder in Verbindung mit diesem Dienst von den Geschwistern eine finanzielle Gabe bekommt oder generell unterstützt wird. Dabei sollten wir nicht nur die unmittelbaren Kosten sehen, die dem Bruder durch den Besuch entstehen (z. B. die Fahrtkosten), sondern seine gesamte persönliche Situation berücksichtigen.

Darüber hinaus gibt es Brüder und Schwestern, die wenig oder gar keine Besuche in einer örtlichen Versammlung machen. Sie müssen ebenfalls unterstützt werden. Wir denken etwa an Missionare, die „vor Ort“ keine finanzielle Hilfe erwarten können. Wir denken an Geschwister, die Dienste tun, von denen kaum jemand oder niemand etwas sieht, Geschwister also, die nach außen hin kaum – oder gar nicht – in Erscheinung treten. Dazu gehören z. B. solche, die im seelsorgerlichen Dienst, im Hirtendienst oder im schriftlichen Dienst tätig sind oder überwiegend mit organisatorischen und administrativen Aufgaben betraut sind.

Ein besonderes Auge sollten wir auf solche haben, die vorwiegend im Evangelium tätig sind und von den Ungläubigen, an denen sie arbeiten, keine Unterstützung bekommen. Das gilt ganz besonders für diejenigen, die sich weniger auf die öffentliche Verkündigung konzentrieren, sondern z.B. in der Kolportage tätig sind, Büchertische und Hauskreise durchführen oder die Möglichkeiten der „persönlichen Evangelisation“ nutzen.

Schließlich sollten wir solche Brüder und Schwestern nicht vergessen, die dem Herrn in der Vergangenheit vollzeitig gedient haben, deren körperliche und/oder geistige Kraft aber so nachgelassen hat, dass sie den Dienst nicht mehr tun können. Sehr häufig sind sie weiterhin – oder erst recht – auf die Hilfe von Geschwistern angewiesen. Gleiches gilt für die Witwen von heimgegangenen Brüdern, die möglicherweise nur eine sehr knapp bemessene Rente bekommen.

In der Frage, wen eine örtliche Versammlung oder Einzelpersonen unterstützen, müssen wir uns im Einzelfall vom Herrn die nötige Wegweisung erbitten. Wichtig ist, dass wir keine falschen Maßstäbe ansetzen. Es wäre zum Beispiel nicht gut, wenn wir uns durch menschliche Motive wie Sympathie oder Antipathie leiten ließen. Ein lange heimgegangener Bruder, der durch sein nüchternes Urteil sehr geschätzt war, hat vor vielen Jahrzehnten einmal gesagt: „Geld darf niemals ein Zuchtmittel werden.“ Wenn ein Bruder oder eine Schwester dem Herrn dient und wir das Empfinden haben, dass der Dienst vom Herrn kommt, dann ist es unsere Aufgabe, sie zu unterstützen – unabhängig davon, ob uns dieser Bruder oder die Schwester „passt“ oder vielleicht nicht. Ebenso falsch wäre es – wie schon weiter oben erwähnt – wenn wir versuchten, Brüder oder Schwestern durch finanzielle Unterstützung in ihrer Meinung für uns (oder gegen andere) zu bewegen. Geld darf niemals „abhängig“ machen. Das ist ein wesentlicher Grund dafür, Spenden von Person zu Person – wo immer es möglich ist – anonym zu geben.

Die Höhe der Unterstützung

Diese Frage lässt sich ebenfalls nicht pauschal beantworten. Der Herr wird es uns aufs Herz legen, wenn wir Ihn in jedem einzelnen Fall im Gebet danach fragen. Natürlich können die verantwortlichen Brüder nicht mehr „ausgeben“ oder „verteilen“, als die Geschwister in den Sammlungen einlegen. Dennoch ist es gut, wenn wir bei der Festlegung der Höhe der Unterstützung von Geschwistern, die vollzeitig im Werk des Herrn arbeiten, ein ausgewogenes Auge haben und einige Dinge wohl bedenken.

Zum einen ist die persönliche Situation des Betreffenden zu besehen. Es gibt Geschwister, die ausschließlich von dem leben, was sie an Unterstützung von anderen bekommen. Es gibt Rentner, die die mit ihrem Dienst verbundenen höheren Aufwendungen nicht ohne weiteres allein tragen können. Andererseits gibt es finanziell unabhängige Brüder und Schwestern. Dabei bleibt der weiter oben vorgestellte Grundsatz allerdings unberührt, dass der Arbeiter seines Lohnes wert ist. Das gilt unabhängig von der finanziellen Situation des Betreffenden. Bei der Höhe einer möglichen Zuwendung sollte die persönliche Situation dennoch berücksichtigt werden. An dieser Stelle mit „Pauschalen“ zu arbeiten, mag zwar praktikabel sein, zeugt allerdings in manchen Fällen nicht unbedingt von einer inneren Übung und von Leitung durch den Heiligen Geist.

Des Weiteren sind die regelmäßigen Aufwendungen der im Werk des Herrn Tätigen nicht zu unterschätzen. Dazu zählen neben den allgemeinen Unterhaltskosten unter anderem Rentenbeiträge, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Steuern, Miete, Ausbildung von Kindern, Anschaffungskosten, Reparaturkosten usw. Die unmittelbar mit dem Dienst verbundenen Kosten sollten ebenfalls bedacht werden. Bei Fahrtkosten sind z. B. nicht nur die Benzinkosten zu sehen, sondern die übrigen Unterhaltungskosten schlagen ebenfalls zu Buche. Es ist gut, wenn wir dafür ein offenes Auge haben.

Dann sollten wir nicht vergessen, dass einzelne Brüder, die speziell im Predigtdienst arbeiten, nur zu bestimmen Zeiten arbeiten können. In Zeiten der Sommerferien, der gesetzlichen Feiertage oder des Jahreswechsels sind öffentliche Dienste manchmal kaum – oder nur sehr eingeschränkt – möglich. Deshalb ist es sicher zu wenig, wenn man nur die zwei oder drei Abende sieht, in denen ein Bruder einen öffentlichen Dienst tut. Der Blick muss weiter sein.

Zusammenfassend können wir sagen, dass die verantwortlichen Brüder einer örtlichen Versammlung sehr sorgfältig besehen sollten, wen sie unterstützen und in welcher Höhe sie es tun. Sie handeln dabei in Treue. Wenn ein Bruder eine Versammlung besucht, sollte es selbstverständlich sein, dass er dafür eine finanzielle Gabe bekommt. In der Höhe werden sich die Brüder vom Heiligen Geist leiten lassen. Doch darüber hinaus sollten wir unbedingt ein Auge für Bedürfnisse haben, die bei den Dienern im Werk des Herrn aufkommen und sie unabhängig von einem konkreten Dienst unterstützen und ihnen helfen. Auf diese Weise haben wir Gemeinschaft mit ihnen und unterstützen das Werk des Herrn.

Unterstützung durch die Heimatversammlung

Manchmal wird der Gedanke geäußert, für die Unterstützung eines vollzeitig im Werk des Herrn arbeitenden Dieners sei nur die eigene Heimatversammlung zuständig. Nun ist es zweifellos so, dass sich in aller Regel die örtliche Heimatversammlung hinter den Dienst eines Bruders oder einer Schwester stellt4. Allerdings bedenken wir, dass eine Versammlung nicht zum Dienst aussendet. Das Beispiel von Paulus und Barnabas macht das ganz klar. Die beiden wurden vom Heiligen Geist berufen und von der örtlichen Versammlung in Antiochien ausgesondert und entlassen – und zwar unter Fasten, unter Gebet und Auflegen der Hände (Apg 13,2.3). Das macht ganz deutlich, dass die Versammlung über diese Frage innerlich „geübt“ wird und sich mit dem Diener identifiziert, ihn jedoch nicht offiziell „aussendet“5. Darüber hinaus müssen wir bedenken, dass die Gaben dem ganzen Leib (das heißt der Versammlung auf der ganzen Erde) gegeben sind (Eph 4,11.12). Sie sind in ihrer Ausübung nicht auf einen Ort beschränkt.

Daraus folgt, dass die finanzielle Unterstützung nicht in erster Linie – oder gar ausschließlich – der Heimatversammlung obliegt. Im Normalfall wird die Heimatversammlung ihre Gemeinschaft mit dem Diener dadurch zeigen, dass sie ihn finanziell unterstützt. Doch es wäre nicht richtig, wenn sie die „Last“ allein zu tragen hätte. Außerdem mag es sein, dass die Heimatversammlung sehr klein ist und ebenfalls andere Bedürfnisse stillen muss. Nein, wenn der Herr eine Gabe der ganzen Versammlung (also nicht nur örtlich) gibt und sie Nutznießer eines Dienstes ist, dann sollten sich alle gemeinsam an der finanziellen Unterstützung beteiligen.

Etwas anders liegt der Fall, wenn sich – wie es bisweilen vorkommt – ein Dienst tatsächlich auf einen Ort (oder wenige Orte regional) beschränkt. Wir denken z. B. an die Pflege von alten Geschwistern oder Kindern an einem speziellen Ort. Dann obliegt die Versorgung in erster Linie den örtlichen Geschwistern.

Unterstützung durch Ungläubige?

Die Frage lautet, wie es zu bewerten ist, wenn ein Ungläubiger einen Diener, der im Werk des Herrn arbeitet, finanziell unterstützt. Mir scheint, dass wir in der Beantwortung zwei Seiten unterscheiden müssen. Die eine Seite ist die der örtlichen Versammlung. Die andere ist die rein persönliche Seite.

Wenn es um die Seite der örtlichen Versammlung geht, so hat ein Ungläubiger daran im Prinzip keinen Anteil. Wir sahen, dass die wöchentliche Sammlung mit dem Zusammenkommen zum Brotbrechen verbunden ist. Wer bringt nun Gott die Opfer des Lobes und des Dankes? Seine Kinder! Wer bringt Gott ein Opfer des Wohltuns und Mitteilens? Seine Kinder! Die wöchentlichen Sammlungen sind dem Grundsatz nach ein Vorrecht der Kinder Gottes. Das macht der Zusammenhang von 1. Korinther 16 deutlich. Wenn nun ein Ungläubiger zugegen ist, müssen wir natürlich die Form der Höflichkeit wahren und können ihn nicht „mit Gewalt“ daran hindern, etwas einzulegen. Doch so wie wir einen solchen bitten werden, nicht am Brotbrechen teilzunehmen, werden wir ihn ebenso bitten können, nichts in die Kollekte einzulegen.

Etwas anders steht die Sache, wenn es um die persönliche Seite des Dieners geht. Wenn ein Ungläubiger es auf dem Herzen hat, einen gläubigen Diener des Herrn zu unterstützen, sollten wir es dem Empfänger überlassen, ob er im Einzelfall die Gabe annimmt oder nicht. Es mag besondere Fälle von menschlicher Freundlichkeit und Nächstenliebe geben, die wir nicht ohne weiteres pauschal zurückweisen wollen6. .

Dabei wollen wir allerdings bedenken, was Johannes an seinen Freund Gajus schreibt: „Geliebter, treu tust du, was irgend du an den Brüdern, und zwar an fremden, tust (die von deiner Liebe Zeugnis abgelegt haben vor der Versammlung), und du wirst gut daran tun, wenn du sie auf eine Gottes würdige Weise geleitest. Denn für den Namen sind sie ausgegangen und nehmen nichts von denen aus den Nationen. Wir nun sind schuldig, solche aufzunehmen, damit wir Mitarbeiter der Wahrheit werden“ (3. Joh 1,5–7). Wir können daraus nicht unbedingt eine bindende Vorschrift ableiten, von Ungläubigen in keinem Fall Geld zu nehmen, doch zumindest gibt uns das Verhalten dieser „Reisebrüder“ damals ein gutes Beispiel und zeigt die Richtung an. Diese Brüder damals nahmen jedenfalls nichts von denen aus den Nationen. Damit sind wohl in diesem Fall Ungläubige gemeint. Sie wollten von ungläubigen Menschen nicht unterstützt werden. Gerade deshalb tat Gajus gut daran, sie auf eine „Gottes würdige Weise zu geleiten“, was ihre materielle Unterstützung einschloss. Finanzielle Unterstützung ist – wie wir gesehen haben – eine Form von Gemeinschaft. Deshalb wird man im Regelfall in dieser Frage sehr zurückhaltend sein, wenn es um eine Spende von Ungläubigen geht.

Eine Gabe ablehnen?

Auf den ersten Blick mag dieser Punkt etwas erstaunen. Ist es möglich, eine Gabe abzulehnen oder nicht? Dennoch lohnt es sich, darüber kurz nachzudenken.

Im Allgemeinen gebietet es natürlich schon die Höflichkeit, dass man eine angebotene Gabe – soweit man den Geber kennt – nicht einfach zurückweist. Die Gabe ist in der Regel nicht vom Geber zu trennen. Wer eine Gabe ablehnt, lehnt im Prinzip den ab, der die Gabe gibt. Deshalb wird in der Regel eine finanzielle Unterstützung angenommen werden. Dennoch mag es Fälle geben, in denen ein Diener des Herrn eine Gabe tatsächlich nicht annimmt. Er sollte dann jedoch gute Gründe für dieses Verhalten haben. Soweit wir es aus den Evangelien entnehmen können, hat der Herr Jesus es sich immer gefallen lassen, wenn Menschen Ihm mit dem, was sie an materiellen Dingen zur Verfügung hatten, gedient haben.

Ein Beispiel dafür, dass ein Diener des Herrn eine Gabe abgelehnt hat, ist Paulus. In 1. Korinther 9 macht er klar, dass er von den Korinthern kein Geld angenommen hatte. Er schreibt: „Wenn andere dieses Rechtes an euch teilhaftig sind, nicht viel mehr wir? Aber wir haben von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht, sondern wir ertragen alles, um dem Evangelium des Christus kein Hindernis zu bereiten ... Ich aber habe von keinem dieser Dinge Gebrauch gemacht. Ich habe dies aber nicht geschrieben, damit es so mit mir geschehe; denn es wäre besser für mich zu sterben, als dass jemand meinen Ruhm zunichtemachen sollte“ (1. Kor 9,12.15).

Der zweite Korintherbrief wirft Licht auf dieses Verhalten von Paulus. Dort schreibt er: „Oder habe ich eine Sünde begangen, indem ich mich selbst erniedrigte, damit ihr erhöht würdet, weil ich euch das Evangelium Gottes umsonst verkündigt habe? Andere Versammlungen habe ich beraubt, indem ich Lohn empfing zu eurer Bedienung. Und als ich bei euch anwesend war und Mangel hatte, fiel ich niemand zur Last (denn meinen Mangel erstatteten die Brüder, die von Mazedonien kamen), und ich hielt mich in allem euch unbeschwerlich und werde mich so halten. Die Wahrheit Christi ist in mir, dass mir dieses Rühmen in den Gegenden von Achaja nicht verwehrt werden soll! Warum? Weil ich euch nicht liebe? Gott weiß es. Was ich aber tue, werde ich auch tun, damit ich denen die Gelegenheit abschneide, die eine Gelegenheit wollen, damit sie in dem, worin sie sich rühmen, befunden werden wie auch wir. Denn solche sind falsche Apostel, betrügerische Arbeiter, die die Gestalt von Aposteln Christi annehmen“ (2. Kor 11,7–13).

Die Korinther waren offensichtlich nicht in einer guten und richtigen geistlichen Verfassung. Das könnte neben der Tatsache, dass Paulus ihnen nicht zur Last fallen wollte, ein Grund gewesen sein, von den Korinthern nichts anzunehmen. Es ist denkbar, dass die Korinther sich sonst darauf etwas eingebildet hätten. Außerdem gab es falsche Lehrer in Korinth, denen Paulus kein Argument liefern wollte. Paulus hatte die Gabe nicht abgelehnt, weil die Korinther nicht genug finanzielle Mittel gehabt hätten. Im Gegenteil. In anderen Fällen hatte Paulus die Gabe von ärmeren Versammlungen durchaus angenommen. In Korinth gab es offensichtlich durchaus wohlhabende Gläubige. Ihr geistlicher Zustand war jedoch nicht so, dass Paulus ihre Unterstützung annehmen konnte7.

Heute wird man es wohl selten erleben, dass ein Bruder oder eine Schwester eine Gabe aus ähnlichen Gründen wie Paulus ablehnt. Doch wenn bestimmte Umstände es erforderlich machen, ist es durchaus möglich und sollte entsprechend respektiert werden.

Eine feste Anstellung eines Gläubigen zum Dienst für den Herrn?

Es wird manchmal die Frage gestellt, warum Geschwister nicht fest zum Dienst eingestellt werden und damit ein regelmäßiges Einkommen beziehen. Es ist bekannt, dass dies in weiten Teilen der Christenheit so gehandhabt wird. Es mag praktische Argumente geben, die für solch eine Vorgehensweise sprechen. Dennoch ist einer solchen Frage eine entschiedene Absage zu erteilen. Gottes Wort lehrt das nicht. Zwei Überlegungen machen das deutlich.

Erstens müssten wir in diesem Fall die Frage klären, bei wem solche Geschwister angestellt werden sollten. Wir sahen weiter oben, dass der „Arbeitgeber“ der Diener Gottes niemand anders als der verherrlichte Herr im Himmel ist. Wer sollte dann der irdische Arbeitgeber sein? Wer sollte für die Bezahlung verantwortlich sein? Die örtliche Versammlung kommt dafür nicht infrage. Das Neue Testament lehrt sehr deutlich, dass die örtliche Versammlung keine Organisation (kein Verein, keine Stiftung oder sonst etwas) ist. Gleiches gilt für die weltweite Versammlung. Die Versammlung Gottes ist ein lebendiger Organismus, bestehend aus allen wahren Gläubigen. Sie ist keine Organisation oder eine zentrale Verwaltung. Geschwister im Werk des Herrn sind nicht in einer Versammlung angestellt, sondern sie dienen dem Herrn.

Zweitens haben wir weiter oben über die Motive zum Dienst für den Herrn nachgedacht. Wir sahen die Gefahr, dass falsche Motive (z. B. finanzielle Bereicherung) eine Rolle spielen können. Daher wird unmittelbar klar, dass die feste Anstellung eines Bruders zu einem geistlichen Dienst gegen einen festen Lohn nicht den Gedanken der Bibel entspricht. Die Liebe muss das Hauptmotiv zum Dienst sein. Wie könnte man jemand „offiziell“ dazu anstellen, Liebe zu üben? Das ist unmöglich.

Etwas anderes ist es, wenn es um Fragen von Verwaltung und Abwicklung geht. Wir denken z. B. an die Führung von Altersheimen, Freizeitheimen oder an die Verlagsarbeit. Gleiches gilt für verwaltungstechnische Mitarbeit im missionarischen Dienst. Hier tätige Personen sind zwar durchaus in einem gewissen Sinn im Dienst für ihren Herrn im Einsatz, gehen jedoch gleichzeitig einer ganz gewöhnlichen Berufstätigkeit nach, für die sie durchaus ein geregeltes Einkommen erhalten können.

Was ist mit nicht vollzeitig im Werk des Herrn arbeitenden Dienern?

Es ist uns allen hoffentlich klar, dass das Werk des Herrn keineswegs nur von vollzeitig arbeitenden Dienern ausgeübt wird. Das wäre in der Tat eine armselige Sache. Einleitend haben wir aus 1. Korinther 15,58 gelernt, dass wir uns alle im Werk des Herrn engagieren sollten. Jeder von uns hat eine Aufgabe zum Dienst. Wie steht es also mit Gläubigen, die einer normalen Berufstätigkeit nachgehen und sich darüber hinaus in ihrer „freien Zeit“ für das Werk des Herrn engagieren?

Es scheint mir gut zu sein, an dieser Stelle noch einmal daran zu erinnern, dass „Lohn“ von zwei Seiten betrachtet werden kann. Erstens geht es um „Frucht“, die der Herr für sich aus einer Arbeit hervorkommen lässt. Zweitens geht es um die finanzielle Versorgung derer, die ihren irdischen Beruf aufgeben. Wenn es um die „Frucht“ geht, so wird diese immer gefunden werden, wenn jemand dem Herrn mit Freuden und aus einem reinen Herzen dient. Wer aussät, wird ernten. Den Hebräern wird gesagt: „Denn Gott ist nicht ungerecht, euer Werk zu vergessen und die Liebe, die ihr für seinen Namen bewiesen habt, da ihr den Heiligen gedient habt und dient“ (Heb 6,10). Spätestens am Richterstuhl des Christus wird diese Frucht gefunden.

Der Herr sagt: „Siehe, ich komme bald, und mein Lohn mit mir“ (Off 22,12). Dieser Lohn sollte zwar nicht Hauptmotiv unserer Bemühungen im Dienst des Herrn sein. Dennoch gibt Gott uns ihn als Ermunterung. Wir sollten bedenken, dass derjenige, der den Lohn verachtet, letztlich den verachtet, der den Lohn gibt. In diesem Sinn sollten wir uns alle zur Ehre unseres Gottes im Dienst für Ihn von Herzen engagieren. Das tun wir, ohne darauf zu warten, dass uns hier auf der Erde dafür eine finanzielle Entschädigung gegeben wird. Im Alten Testament (z. B. 2. Mo 35,21.22) wie im Neuen Testament (z. B. Röm 16,3.4) finden wir Gläubige, die sich freiwillig in den Dienst ihres Herrn stellten. Das wollen wir tun – und zwar ohne irgendeine Erwartungshaltung im Hinblick auf eine Kompensation hier auf der Erde.

Dennoch gilt unverändert der eingangs vorgestellte Grundsatz, dass der Arbeiter seines Lohnes wert ist. Wenn nun ein noch berufstätiger Bruder oder eine Schwester einen besonderen Dienst tut und dadurch Kosten entstehen (z. B. Reisekosten bei einem Besuch im Ausland), ist es nicht mehr als recht und billig, einen solchen Dienst entsprechend zu unterstützen. Dies gilt umso mehr, wenn der Betreffende etwa nur noch in Teilzeit arbeitet, um auf diese Weise mehr Freiraum für das Werk des Herrn zu haben. Ein solcher Fall ist ja durchaus in der Praxis relevant. So jemand hat unter Umständen ein so vermindertes Einkommen, dass er seinen Lebensunterhalt nicht mehr ohne weitere Unterstützung bestreiten kann. Mit gewissen Einschränkungen muss dann das, was wir über vollzeitige Diener gesagt haben, unbedingt auf eine solche Person übertragen werden.

Inwieweit ein Diener, der noch seinen Beruf ausübt, eine Gabe annimmt und vor allen Dingen in welch einer Form er sie verwendet, ist dann eine andere Frage. Die Verantwortung dafür obliegt nicht dem Geber, sondern dem Empfänger. Grundsätzlich sollten wir in solchen Fällen sensibel sein. Die meisten Arbeiten im Werk des Herrn werden ohne jede Entschädigung und auf „ehrenamtlicher Basis“ auf dieser Erde getan – und das ist durchaus gut und richtig so.

Fußnoten

  • 1 Es ist klar, dass das heute in dieser Form nicht mehr möglich ist, weil es keine Apostel mehr gibt. Dennoch können Einzelne dazu beitragen, andere finanziell zu unterstützen.
  • 2 Das hat darüber hinaus den Nebeneffekt, dass solche Spenden – zumindest in Deutschland – zum Teil steuerlich absetzbar sind.
  • 3 Teilnehmen bedeutet tatsächlich „Gemeinschaft zu haben“. Es schließt den Gedanken einer Partnerschaft ein. Durch die Gabe hatten die Philipper Anteil an seiner Gefangenschaft. Es ging keineswegs allein um die Gabe, sondern darum, dass sie die Not von Paulus als ihre eigene Not ansahen und daran teilnahmen. Sie verwirklichten das, was der Hebräerbrief sagt: „Denn ihr habt sowohl den Gefangenen Teilnahme bewiesen“. (Heb 10,34).
  • 4 Wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist, sollten sich die betreffenden Geschwister sehr wohl die Frage stellen, ob es tatsächlich der Herr ist, der sie zu einem bestimmten Dienst beruft oder nicht. Wir wollen uns vor pauschalen Urteilen hüten. Dennoch weist mangelnde Zustimmung der Heimatversammlung häufig auf einen gewissen Missstand hin, der geregelt werden sollte.
  • 5 Dieser Punkt wird leider in vielen christlichen Gruppen übersehen. Arbeiter werden nicht nur offiziell „ausgesandt“, sondern in vielen Fällen vorher entsprechend ausgebildet. Häufig sind es feste „Organisationen“ (z.B. Missionsgesellschaften), denen sich solche Arbeiter anschließen, so dass die Arbeit in Anlehnung an solche Organisationen erfolgt. Wir verkennen nicht, dass solche Diener oft im Segen arbeiten. Das Wort Gottes kennt eine solche Abhängigkeit und ein solches „Aussenden“ allerdings nicht.
  • 6 In einem ähnlichen Sinn ist es zu bewerten, wenn z.B. ungläubige Menschen bei der kostenlosen Abgabe von Bibeln und evangelistischen Schriften eine „Spende“ geben möchten. Ein solches Begehren zurückzuweisen kann im Einzelfall kontraproduktiv sein.
  • 7 Von den Thessalonichern scheint Paulus ebenfalls keine Unterstützung angenommen zu haben. Dort bestand die konkrete Gefahr, dass einige der Thessalonicher im Blick auf ihre berufliche Tätigkeit faul waren und sich darauf verließen, von anderen unterstützt zu werden. Um dem vorzubeugen scheint Paulus es vorgezogen zu haben, mit seinen eigenen Händen für seinen Lebensunterhalt gesorgt zu haben (1. Thes 2,9; vgl. weiter Apg 20,33-35).
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