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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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NTMt.Mk.Lk.Joh.Apg.Röm.1Kor.2Kor.Gal.Eph.Phil.Kol.1Thes.2Thes.1Tim.2Tim.Tit.Phlm.Heb.Jak.1Pet.2Pet.1Joh.2Joh.3Joh.Jud.Off.
3. Mo. 5,6 und er bringe sein Schuldopfer dem HERRN für seine Sünde, die er begangen hat: ein Weibchen vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seiner Sünde.
3. Mo. 5,15 Wenn jemand Untreue begeht und aus Versehen an den heiligen Dingen des HERRN sündigt, so soll er sein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung an Sekeln Silber, nach dem Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.
3. Mo. 5,16 Und was er an dem Heiligen1 gesündigt hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden.
3. Mo. 5,18 Und er soll einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh nach deiner Schätzung zu dem Priester bringen, zum Schuldopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seines Versehens, das er begangen hat, ohne es zu wissen; und es wird ihm vergeben werden.
3. Mo. 5,19 Es ist ein Schuldopfer; er hat sich gewisslich an dem HERRN verschuldet.
3. Mo. 5,24 oder alles, worüber er falsch geschworen hat; und er soll es erstatten nach seiner vollen Summe und dessen Fünftel darüber hinzufügen; wem es gehört, dem soll er es geben am Tag seines Schuldopfers.
3. Mo. 5,25 Und sein Schuldopfer soll er dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung, zum Schuldopfer, zu dem Priester;
3. Mo. 6,10 Es soll nicht gesäuert gebacken werden; als ihren Anteil habe ich es ihnen gegeben von meinen Feueropfern: Hochheilig ist es, wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.
3. Mo. 7,1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; es ist hochheilig.
3. Mo. 7,2 An dem Ort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten; und sein Blut soll er2 an den Altar sprengen ringsum.
3. Mo. 7,5 Und der Priester soll es auf dem Altar räuchern als ein Feueropfer dem HERRN: Es ist ein Schuldopfer.
3. Mo. 7,7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: Ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung tut, ihm soll es gehören.
3. Mo. 7,37 Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers und des Sündopfers und des Schuldopfers und des Einweihungsopfers und des Friedensopfers,
3. Mo. 14,12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor dem HERRN;
3. Mo. 14,13 und er schlachte das Lamm an dem Ort, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: Es ist hochheilig.
3. Mo. 14,14 Und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
3. Mo. 14,17 Und von dem Übrigen des Öls, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.
3. Mo. 14,21 Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun, und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl;
3. Mo. 14,24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor dem HERRN.
3. Mo. 14,25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
3. Mo. 14,28 Und der Priester tue von dem Öl, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.
3. Mo. 19,21 Und er soll sein Schuldopfer dem HERRN bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft, einen Widder als Schuldopfer;
3. Mo. 19,22 und der Priester soll vor dem HERRN Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers für seine Sünde, die er begangen hat; und seine Sünde, die er begangen hat, wird ihm vergeben werden.
4. Mo. 6,12 Und er soll die Tage seiner Absonderung nochmals für den HERRN absondern und ein einjähriges Lamm zum Schuldopfer bringen; die vorigen Tage aber sind verfallen, denn seine Weihe ist verunreinigt worden.
4. Mo. 18,9 Dies soll dir gehören von dem Hochheiligen, das nicht verbrannt wird: Alle ihre Opfergaben nach allen ihren Speisopfern und nach allen ihren Sündopfern und nach allen ihren Schuldopfern, die sie mir darbringen3, als ein Hochheiliges soll es dir und deinen Söhnen gehören.

Fußnoten

  • 1 Eig. von den heiligen (od. geheiligten, geweihten) Dingen weg, d.h. was er von den heiligen Dingen weggenommen hat
  • 2 d.h. der Priester
  • 3 Eig. erstatten, entrichten

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