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Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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4. Mo. 33,56 Und es wird geschehen: So wie ich gedachte, ihnen zu tun, werde ich euch tun.
4. Mo. 34,2 Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, so ist dies das Land, das euch als Erbteil zufallen soll: das Land Kanaan nach seinen Grenzen.
4. Mo. 34,3 Und die Südseite soll euch sein von der Wüste Zin an, Edom entlang, und die Südgrenze soll euch sein vom Ende des Salzmeeres im Osten.
4. Mo. 34,4 Und die Grenze soll sich euch südlich von der Anhöhe Akrabbim wenden und nach Zin hinübergehen, und ihr Ausgang { W. ihre Ausgänge; so auch V. 5 usw.} sei südlich von Kades-Barnea; und sie laufe nach Hazar-Addar hin und gehe hinüber nach Azmon;
4. Mo. 34,5 und die Grenze wende sich von Azmon nach dem Bach Ägyptens, und ihr Ausgang sei nach dem Meer hin.
4. Mo. 34,6 Und die Westgrenze: Sie sei euch das große Meer und das Angrenzende1; das soll euch die Westgrenze sein.
4. Mo. 34,11 Und die Grenze gehe hinab von Schepham nach Ribla, östlich von Ajin; und die Grenze gehe hinab und stoße an die Seite { W. Schulter} des Sees Kinnereth2 im Osten;
4. Mo. 35,2 Gebiete den Kindern Israel, dass sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk {Eig. eine Weidetrift} rings um dieselben her den Leviten geben.
4. Mo. 35,3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere.
4. Mo. 35,5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite 2000 Ellen abmessen, und auf der Südseite 2000 Ellen, und auf der Westseite 2000 Ellen und auf der Nordseite 2000 Ellen, dass die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.
4. Mo. 35,6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: 6 Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.
4. Mo. 35,8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt – von dem Stamm, der viel hat {Eig. von den Vielen ... von den Wenigen}, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat {Eig. von den Vielen ... von den Wenigen}, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.
4. Mo. 35,10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht,
4. Mo. 35,16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder {Hier und nachher dasselbe Wort wie „Totschläger“}; der Mörder soll gewisslich getötet werden.
4. Mo. 35,17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte3, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewisslich getötet werden.
4. Mo. 35,18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug4, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewisslich getötet werden.
4. Mo. 35,19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.
4. Mo. 35,20 Und wenn er ihn aus Hass gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, dass er gestorben ist,
4. Mo. 35,21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, dass er gestorben ist, so soll der Schläger gewisslich getötet werden; er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.
4. Mo. 35,22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen oder unabsichtlich irgendein Werkzeug auf ihn geworfen hat,
4. Mo. 35,23 oder, ohne es zu sehen, irgendeinen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, dass er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht:
4. Mo. 35,25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
4. Mo. 35,26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,
4. Mo. 35,29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.
4. Mo. 35,31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewisslich getötet werden.

Fußnoten

  • 1 d.h. die Küste
  • 2 Genezareth
  • 3 Eig. mit einem Handstein, d.h. mit einem Stein, den man handhaben kann. Desgl. V. 18: Handwerkzeug
  • 4 O. Gegenstand

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