4. Mose 29 – Studienbibel

Elberfelder Übersetzung (Version 1.3 von bibelkommentare.de) (Vorwort)
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1 Und im 7. Monat, am 1. des Monats, soll euch eine heilige VersammlungVersammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein TagTag des PosaunenhallsPosaunenhalls soll es euch sein. 2 Und ihr sollt ein BrandopferBrandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem HERRN: einen jungen StierStier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr SpeisopferSpeisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem StierStier, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem LammLamm, zu den sieben Lämmern; 5 und einen ZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer, um SühnungSühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und ihren TrankopfernTrankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein FeueropferFeueropfer dem HERRN.

7 Und am 10. dieses 7. Monats soll euch eine heilige VersammlungVersammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. 8 Und ihr sollt dem HERRN ein BrandopferBrandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen StierStier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr SpeisopferSpeisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem StierStier, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem LammLamm, zu den sieben Lämmern; 11 und einen ZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer; außer dem SündopferSündopfer der VersöhnungVersöhnung und dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und ihren TrankopfernTrankopfern.

12 Und am 15. TagTag des 7. Monats soll euch eine heilige VersammlungVersammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Fest feiern sieben TageTage. 13 Und ihr sollt ein BrandopferBrandopfer darbringen, ein FeueropferFeueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: 13 junge StiereStiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr SpeisopferSpeisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem StierStier, zu den 13 Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem LammLamm, zu den 14 Lämmern; 16 und einen ZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer, seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer.

17 Und am zweiten TagTag 12 junge StiereStiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen ZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und ihren TrankopfernTrankopfern.

20 Und am dritten TagTag 11 StiereStiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als SündopferSündopfer; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer.

23 Und am vierten TagTag 10 StiereStiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen ZiegenbockZiegenbock als SündopferSündopfer; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer, seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer.

26 Und am fünften TagTag 9 StiereStiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als SündopferSündopfer; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer.

29 Und am sechsten TagTag 8 StiereStiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als SündopferSündopfer; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer, seinem SpeisopferSpeisopfer und seinen TrankopfernTrankopfern.

32 Und am siebten TagTag 7 StiereStiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als SündopferSündopfer; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer, seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer.

35 Am achten TagTag soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein BrandopferBrandopfer darbringen, ein FeueropferFeueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: einen StierStier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr SpeisopferSpeisopfer und ihre TrankopferTrankopfer, zu dem StierStier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als SündopferSündopfer; außer dem beständigen BrandopferBrandopfer und seinem SpeisopferSpeisopfer und seinem TrankopferTrankopfer.

39 Das sollt ihr bei euren Festen1 dem HERRN opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an BrandopfernBrandopfern und an SpeisopfernSpeisopfern und an TrankopfernTrankopfern und an Friedensopfern2.

Fußnoten

  • 1 S. die Anm. zu 3. Mose 23,2
  • 2 W. an euren Brandopfern und an euren Speisopfern usw.